Was schreibt das Gesetz vor? Wer trägt welche Verpflichtung?
Welche Schutzmaßnahmen gegen Absturz der Arbeitgeber den Mitarbeitern als PSA gegen Absturz zur Verfügung stellen müssen, schreiben folgende Gesetze vor:
Laut PSA-BV ist sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verpflichtet, Sicherheitsvorschriften einzuhalten, um die Sicherheit in der Höhe zu gewährleisten.
Darauf muss der Arbeitgeber bei der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz achten:
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter über eine geeignete PSA gegen Absturz verfügen. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Unterweisung in der Benutzung, die mindestens einmal pro Jahr erfolgen muss.
Darauf muss der Arbeitnehmer bei der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz achten:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die PSA gegen Absturz zu benutzen. Er muss sie vor jeder Benutzung auf vorhandene Mängel überprüfen und diese sofort seinem Arbeitgeber oder Beauftragten melden, wenn er sie nicht benutzen kann.