PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAgA)

SORGE DAFÜR, DASS DEINE MITARBEITER IHRE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAgA) RICHTIG ANWENDEN

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAgA)

DEINE MITARBEITER SIND DEIN WERTVOLLSTEST GUT – SCHÜTZE SIE!

Abstürze aus großer Höhe gehören zu den häufigsten und gefährlichsten Arbeitsunfällen. PSAgA ist ein unverzichtbares Werkzeug, um die Sicherheit bei Arbeiten in großen Höhen zu gewährleisten. PSAgA hilft, diese Risiken zu minimieren, indem sie den Benutzer sichert und im Falle eines Sturzes auffängt. Dies kann schwere Verletzungen oder sogar Todesfälle verhindern. Durch die richtige Auswahl, Verwendung und Pflege der Ausrüstung können schwere Unfälle verhindert werden.

Wann sprechen wir von Absturzgefahr?

Es besteht Absturzgefahr, wenn Herunterfallen, stolpern oder ausrutschen von einer höher gelegenen, auf eine tiefer gelegene Fläche nicht ausgeschlossen werden kann. Der gesetzliche Grenzwert, ab dem eine Sicherung erfolgen muss, beträgt hier 1 Meter. Besteht die Gefahr des Hineinfallens und versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen, müssen immer Maßnahmen getroffen werden und eine Sicherung bereits ab 0 Meter erfolgen. Und sofern das Durchbrechen einer nicht tragfähigen Konstruktion eine Gefahr darstellt, sprechen wir auch von Absturzgefahr.

Bestandteile der PSAgA

PSAgA besteht aus mehreren Komponenten, die zusammengestellt Systeme ergeben, welche durch richtige Auswahl und Umgang den benötigten Schutz bieten.

Ein Gurt, der den Körper sicher umschließt und die Last im Falle eines Sturzes gleichmäßig verteilt.

Diese sind verbindende Bestandteile zwischen einem Auffanggurt und einem Ankerpunkt und können aus Metall, Gurtband, Seil, Drahtseil oder Kette bestehen.

Diese reduzieren die Auffangkräfte, die auf den Körper wirken, wenn ein Sturz aufgefangen wird.

Feste Punkte und mobile Systeme, an denen die Verbindungsmittel befestigt werden.
Sie müssen stark genug und ausreichend tragfähig sein, um die Kräfte eines Sturzes aufzunehmen.

Einsatz und Bedeutung von PSAgA

Wann wird PSAgA eingesetzt?

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zur Absturzsicherung nicht möglich, unzweckmäßig oder wirtschaftlich nicht realisierbar sind, kommt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz.

Typische Einsatzbereiche:

  • Baugewerbe: Dachdeckerarbeiten, Gerüstbau
  • Höhenarbeit: Industrieklettern, Krane, Hubarbeitsbühnen
  • Reinigung & Wartung: Fenster, Industrieanlagen, Maschinen
  • Montage: Werbetechnik, Veranstaltungstechnik, Theater
  • Energieversorgung: Windkraft, Solaranlagen
  • Infrastruktur & beengte Räume: Prüfung, Behälter, Schächte
  • Freizeit & Sport: Hochseilgärten, Klettern, Bergsteigen
  • Rettungskräfte und Feuerwehr

Rettung und Flucht mit PSAgA

PSAgA ist auch für Notfall- und Rettungseinsätze entscheidend. Arbeitgeber müssen geeignete Ausrüstung und Konzepte bereitstellen, um verunfallte Personen sicher zu evakuieren – bis zu einem Punkt, an dem professionelle Rettungskräfte übernehmen können. Mitarbeitende sind entsprechend zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.

Training PSAga

Pflege, Aufbewahrung und Transport

Um den verwendungssicheren Zustand sicher zu stellen, ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) entsprechend der Vorgaben der Hersteller zu lagern, zu transportieren, zu reinigen und zu pflegen.

Die Lebensdauer der einzelnen Komponenten ist, je nach Hersteller, unterschiedlich. Lückenlose Dokumentation, regelmäßige Prüfungen, ordnungsgemäße Aufbewahrung und Pflege, sowie der richtige Umgang können eine Benutzung von durchschnittlich 10 Jahren möglich machen.

Wird PSAgA täglich verwendet und unter widrigen Bedingungen eingesetzt, ist die Lebensdauer oft deutlich kürzer.

Prüfungen und Zeitabstände

Die regelmäßige Wartung und Pflege der PSAgA ist entscheidend, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung auf Schäden und Abnutzung.

Bestehen Zweifel am verwendungssicheren Zustand und in jedem Fall nach einem Sturz, ist die PSAgA sofort der Benutzung zu entziehen bis ein Sachkundiger diese geprüft hat und ggf. für die weitere Verwendung wieder frei gibt.

Folgende Prüfungen sind gemäß DGUV R 112-198 vorgeschrieben: 

  • Die Versicherten haben Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) vor, während und nach jeder Benutzung durch einfache Sicht- und Funktionskontrollen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
  • Der Unternehmer hat Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. 

Gesetzliche Vorschriften

Für die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gelten umfassende gesetzliche Vorschriften in der EU und in Deutschland.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass Arbeitnehmer bei Tätigkeiten in großen Höhen oder bei Absturzgefahr ausreichend geschützt sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter im Umgang mit der PSAgA zu unterweisen und sicherzustellen, dass die Ausrüstung regelmäßig überprüft wird.

Diese Verordnung enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen, die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Europäischen Union.

Diese Verordnung setzt die europäische Richtlinie 89/656/EWG in deutsches Recht um. Sie regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, den Ersatz sowie die Lagerung von PSA durch den Arbeitgeber.

Dieses Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von PSA, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen.

Diese Regeln präzisieren, dass PSAgA ab einer Absturzhöhe von 2,00 Metern verpflichtend ist. Bei Arbeiten über Wasser oder in Stoffen, in denen ein Versinken möglich ist, muss PSAgA ohne Ausnahme getragen werden.

Besondere Unterweisungenfür Persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach §3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.

Diese Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt detaillierte Anweisungen zur Benutzung von PSAgA, einschließlich der Auswahl, Nutzung und Wartung der Ausrüstung.

Trainings & Unterweisungen

Produkte der PSA gegen Absturz fallen in die Kategorie 3, also Schutz gegen tödliche Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden. Eine Unterweisung ist vor der ersten Anwendung und danach regelmäßig, mindestens alle 12 Monate, vorgeschrieben.

Es wird unter folgenden Unterweisungen unterschieden:

  • Erstunterweisung
  • Wiederholungsunterweisung
  • Unterweisung aus besonderem Anlass

Welche Zeitabstände für Unterweisungen und Trainings tatsächlich angemessen sind, ist im Einzelfall von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefahren sowie von den Qualifikationen und Voraussetzungen des einzelnen Mitarbeiters abhängig.

DIENSTLEISTUNGEN

Mit dem Service von PIEL bist Du auf der sicheren Seite!

Passend zu unseren Produkten für die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bieten wir Dir den dazugehörigen Service an.

Überprüfung und Wartung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Die regelmäßige Überprüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist entscheidend für die Sicherheit der Anwender. Nur so ist gewährleistet, dass sie im Ernstfall funktioniert und gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.

Befähigte Personen führen diese Prüfungen normgerecht durch. Sie erkennen Schäden oder Mängel dank ihrer Ausbildung und Erfahrung. Die Kontrolle erfolgt mindestens einmal jährlich oder nach besonderen Ereignissen – gemäß Vorschriften wie der DGUV Regel 112-198/199.

Zusätzlich dokumentieren sie die Ergebnisse und sortieren defekte Teile aus. So bleibt die PSAgA stets einsatzbereit.

Vertraue nicht dem ersten Eindruck – sondern geprüfter Sicherheit!

TERMINE

Dresden: 16.04.2026, 30.06.2026
Soest: 18.05.2026, 07.09.2026, 16.11.2026

Grundlagenkurs gemäß DGUV Regel 112-198 – Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Ideal für alle, die regelmäßig mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) arbeiten – und ebenso wertvoll für Mitarbeitende, die nur gelegentlich in der Höhe tätig sind: praxisnah, verständlich und äußerst lehrreich.

Detaillierte Informationen zu unserem Kurs entnimmst Du bitte dem nebenstehenden Flyer.

GESETZLICHE VERPFLICHTUNG ZUR UNTERWEISUNG
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt im § 12 jedem Arbeitgeber vor, seine Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Ebenso verpflichtet § 4 der BG-Vorschrift «Grundsätze der Prävention» (DGUV Information 1) den Unternehmer, seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Nach § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber angemessene Informationen, insbesondere zu den betreffenden Gefahren, in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung zu stellen.

ERFOLGSGESCHICHTEN & KUNDENSTIMMEN

Gewährleiste die Sicherheit Deiner Mitarbeiter und Kollegen bei Arbeiten in der Höhe mit unseren PSAgA-Schulungen und Unterweisungen! Lasse Dir von unseren Trainern Stephan und Hans-Christian zeigen, wie unsere maßgeschneiderten Schulungen nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch das Sicherheitsbewusstsein Deiner Mitarbeiter nachhaltig und positiv beeinflussen.

BUCHUNGSANFRAGE: Grundlagenkurs gemäß DGUV Regel 112-198 Benutzung von PSAgA

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Mehr Informationen

Du hast Fragen oder benötigst weitere Informationen?
Stephan, Alexander und Hans-Christian stehen Dir gerne bei allen Fragen zur Verfügung.

Ruf an, schreib eine E-Mail oder nimm unseren kostenlosen Service in Anspruch. Buche jetzt Deinen Beratungstermin und wir werden uns zu Deinem Wunschtermin bei Dir melden.

Stephan Hulsbergen - Trainer PSAgA

STEPHAN HULSBERGEN

Dienstleistungen · Trainer und Unterweisender für PSAgA
Standort Soest

Telefon: +49 2921 687-136

ALEXANDER HAJOK

Dienstleistungen · Trainer und Unterweisender für PSAgA
Standort Soest

Telefon: +49 2921 687-821

Hans-Christian Meyer - Trainer PSAgA

HANS-CHRISTIAN MEYER

Dienstleistungen · Trainer und Unterweisender für PSAgA
Standort Dresden

Telefon: +49 351 266366 46