Urlaubsgeld
Nicht vertraglich geregelt, erfolgt auf freiwilliger Basis. Kein Rechtsanspruch.
Weihnachtsgeld
Nicht vertraglich geregelt, erfolgt auf freiwilliger Basis. Kein Rechtsanspruch.
Dienstjubiläum
Deine Treue zahlt sich aus!
Im wahrsten Sinne des Wortes, denn zu den folgenden Dienstjubiläen wartet eine Überraschung auf Dich!
Ab dem 01.12.2024 gilt:
- alle 5 Jahre eine Aufmerksamkeit 💰
- ab dem 10-jährigen Jubiläum alle 5 Jahre eine IHK-Ehrenurkunde 💌
- für 25, 40, 45, 50 Jahre darüber hinaus besondere Überraschungen 🎁
- Vermögenswirksame Leistungen
- Wir zahlen Dir einen Zuschuss zur Vermögensbildung in Höhe von 13,30 €.
Alternativ kannst du Dich auch für eine Betriebsrente entscheiden. Mehr dazu findest Du unter dem Punkt „Altersvorsorge“.
- Gewinnbeteiligung „AllWin“
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- Als PIELaner* partizipierst Du monatlich am Unternehmenserfolg!
- Mit unserem „AllWin Modell“ machen wir den Erfolg transparent.(*nach Abschluss der Probezeit, Azubis, Aushilfen ausgeschlossen)
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Edenred
Edenred City ist eine regional einlösbare Gutscheinkarte, die wir monatlich für Dich (nach der Probezeit) mit Guthaben aufladen. Hierfür gibt es auf unterschiedliche Einsatzgebiete – in einem davon kannst Du als PIELaner Deine Karte bei verschiedenen Partnern einsetzen. Lade Dir gerne die passende APP dafür runter. Hier kannst Du ganz bequem Dein Guthaben im Auge behalten und Dir den passenden Einkaufspartner zum shoppen raussuchen.
Die monatliche Aufladung der Edenred-Karte ist an dem Unternehmenserfolg gebunden.
MONATLICHE KARTENAUFLADUNG AB 01.01.2024 (analog AllWin im Monatsversatz).
Kindergartenzuschuss
Wir unterstützen Dich monatlich mit 100€ pro Kind zu Deinem Kindergartenbeitrag.
Dieser Zuschuss ist zweckgebunden und soll Dir/Euch dabei helfen, die Kosten für die Betreuung Deines/Eures Kindes zu unterstützen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung von PIEL und wird nur für die Dauer der Kindergartenzeit bezahlt.
Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gewährt.
Wichtige Informationen zum Zuschuss:
- Zweckgebundenheit: Der Zuschuss ist ausschließlich für die Bezahlung von Kinderbetreuungskosten vorgesehen und ist steuerfrei.
- Höhe des Zuschusses: 100 € pro Monat pro Kind.
- Originaler Beleg: Um den Zuschuss zu erhalten, müsst Du den originalen Gebührenbescheid einreichen.
- Jährliche Beantragung: Der Zuschuss muss jedes Jahr neu „beantragt“ werden.
- Zusätzlich zum Gehalt: Der Zuschuss wird zusätzlich zu Deinem Gehalt gewährt und ist eine freiwillige Leistung von PIEL und wird nur für die Dauer der Kindergartenzeit bezahlt. Danach besteht kein Anspruch auf Fortzahlung.
- Bitte reiche den originalen Beleg bei Andrea Tigges ein.
- Nach erfolgter Prüfung wird Dir der Betrag mit der nächsten monatlichen Abrechnung überwiesen.
- Es kann nicht rückwirkend beantragt werden.
- Ausgeschlossen sind PIELaner in Probezeit/Befristung.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit für Dich, sich über uns eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente aufzubauen (Betriebsrente). Bei der der Direktversicherung über Entgeltumwandlung, schließen wir eine Rentenversicherung für Dich ab. Ein Teil des Gehalts wird zusammen mit einem Zuschuss von uns steuerbegünstig direkt in diesen Vertrag eingezahlt. Für eine Beratung steht Dir unser Versicherungsmakler gerne zur Verfügung.
Möchtest Du Dich beraten lassen, wende Dich bitte an Karin Daum: karin.daum@piel.de!