Das Arbeitsschutzgesetz schreibt im § 12 jedem Arbeitgeber vor, seine Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Ebenso verpflichtet § 4 der BG-Vorschrift «Grundsätze der Prävention» (BGV A 1) den Unternehmer, seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. PIEL hilft mit regelmäßigen Schulungsangeboten, diese Vorschriften umzusetzen.
„Wenn ich Sicherheitsverantwortung trage, muss ich diese auch wahrnehmen. PIEL bietet uns dazu mit dieser Weiterbildung die perfekte Möglichkeit - ortsnah und praxisorientiert. Besser geht es nicht.“
Dieter Wessel, Produktionsleiter Sägehalle Brilon
Gemeinsam mit Egger und unserem Partner Honeywell wurden diverse Termine abgestimmt und die Seminare zur „Unterweisung gemäß BGR/GUV-R 198/199 – Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ im Haus PIEL am Standort Soest durchgeführt.