Umsetzungshilfe Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
An alles gedacht?
Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung Schutzmaßnahmen vor, die Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter ergreifen müssen.
Demnach müssen Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen einen gleichwertigen Schutz für die Beschäftigten sicherstellen, die nicht im Homeoffice arbeiten können.
Betriebsbedingte Zusammenkünfte mit mehreren Personen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Arbeiten mehr als zehn Beschäftigte in einem Betrieb, sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, damit zeitversetzt gearbeitet werden kann.
Außerdem müssen Unternehmen ihren Beschäftigten in ausreichender Zahl medizinische Gesichts- oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn die bestehenden Schutzanforderungen oder Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Wir beraten Dich gerne rund um alle Themenstellungen und leisten Umsetzungshilfe in Sachen Corona-Arbeitsschutz-Verordnung.
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