TRGS 510 überarbeitet
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Diese TRGS wurde umfassend überarbeitet.
Möglichst klare und einfachere Formulierungen; dabei wurden auch die zahlreichen Hinweise von Anwendern berücksichtigt.
Copyright © 2022 PIEL Die Technische Großhandlung
Schreiben Sie einen Kommentar