SARS-COV-2-ARBEITSSCHUTZVERORDNUNG
(Corona-ArbSchV)
Die Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfordern wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen, das heißt in Privatleben, Gesellschaft und Arbeitswelt.
Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unverzichtbar.
Veordnung (21.01.2021)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArBSchV)
FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung.
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