Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist ein Gesetz, welches die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit vordefiniert – also ein ganz konkreter Wegweiser.
Denn wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, müssen klare und transparente Regeln gelten. Die Verordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Eine Mindestvorschrift für Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer bei der Arbeit gab es schon seit 1989: die Richtlinie 89/656/EWG. Seit 2018 definiert eine neue PSA-Verordnung die Sicherheitsmaßnahmen. Gleichzeitig wurde die Richtlinie 89/686/EWG aufgehoben.
Es kann sehr gut sein, dass die PSA-Verordnung in Zukunft überarbeitet wird. Denn wenn Arbeitsfelder und – Umgebungen sich mit der Zeit verändern, muss auch die Definition von Arbeitsschutz und Sicherheit angepasst werden.