Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln
Eine Verpflichtung gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit einer Gefährdungsbeurteilung liegt den Unternehmen ein Instrument vor, um die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, die vom Gesetzgeber gefordert wird, nicht nur eine einmalige Erstbeurteilung. Sie muss auch bei jeder weiteren Änderung in Hinsicht auf Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse durchgeführt werden. Beispielsweise bei der Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln oder im Rahmen von regelmäßigen oder situativen Überprüfungen, zum Beispiel nach Störfällen an Maschinen und Anlagen.